Die Bauwirtschaft ist eine der wichtigsten Branchen der deutschen und europ„
Wir stellen Ihnen für Ihre Baustelle den von V.S.G.K 
geprüften und beim V.S.G.K. gelisteten Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz.

       
Die Bauwirtschaft ist eine der wichtigsten Branchen der deutschen und 
europäischen Wirtschaft. Sie hat aber leider die schlechteste Unfallbilanz. 
Auf deutschen Baustellen ist die Unfallhäufigkeit mehr als doppelt so hoch 
wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft. Die Gründe liegen ein-
deutig im Arbeitsplatz Baustelle, denn Baustellen unterscheiden sich von 
den üblichen industriellen Arbeitsplätzen durch:
	- ständig sich ändernde Arbeitsplatzbedingungen durch häufigen 
	  Ortswechsel des Arbeitsplatzes
	- risikoreiche Arbeiten.
	- zusätzliche, gegenseitige Gefährdungen durch eine Vielzahl 
	  beteiligter Unternehmer und Subunternehmer

An diesen Punkten setzt die Baustellenverordnung als nationale Um-
setzung der EG- Baustellenrichtlinie 92/57/EWG an. Gesetzliche 
Grundlage der durch die Bundesregierung mit Zustimmung des 
Bundesrates erlassenen Verordnung ist das Arbeitsschutzgesetz.
Durch sicherheitsbewusste Koordination der Bauabläufe und 
gemeinsame Sicherheitseinrichtungen sollen das Sicherheitsniveau 
erhöht und die Unfallwahrscheinlichkeit gesenkt werden. 
Zur Verbesserung der Anwendung der Baustellenverordnung und des 
Arbeitsschutzgesetzes wurde im Jahr 2000 der Ausschuss für Sicher-
heit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB). 
eingerichtet. Dieser konkretisierte die obigen Bestimmungen in den 
Regeln zum Arbeiten auf Baustellen (RAB). 
	
Baustellenunfälle haben im Vergleich zu den Unfällen in anderen 
Wirtschaftszweigen meist deutlich schwerere Folgen. Um Leben und 
Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, muss mehr getan werden. 

Als Veranlasser eines Bauvorhabens tragen private und öffentliche 
Bauherren die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben.
Aus diesem Grunde sind Sie die Adressaten der Verordnung über 
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (der Baustellen-
verordnung). Diese Verordnung hat das Ziel, Sicherheit und Gesund-
heitsschutz der Beschäftigten dort wesentlich zu verbessern. 

Dem dient u.a. die in § 3 enthaltene Pflicht des Bauherren, in 
bestimmten Fällen einen oder mehrere Koordinatoren für Sicherheit 
und Gesundheitsschutz zu bestellen. 
 

Bild: Instandsetzungsarbeiten am Bergfried der Burg Falkenstein
 

Wann muss ein Koordinator bestellt werden ?

Der Bauherr hat je nach Art und Umfang des Bauvorhabens eventuell 
auch mehrere Koordinatoren zu bestellen, wenn damit zu rechnen ist, 
dass auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig 
werden (auch nacheinander). Die Größe des Bauvorhabens spielt 
dabei keine Rolle. Auch das Vorhandensein von Subunternehmern, 
d.h. Firmen, die Teilleistungen selbständig ausführen, bedeutet das 
Vorhandensein  mehrerer Arbeitgeber. Die Bestellung hat so rechtzeitig 
zu erfolgen, dass die während der Planung der Ausführung des Bau-
vorhabens zu erfüllenden Aufgaben des Koordinators erledigt werden 
können.

Der Koordinator als Fachexperte hat die Aufgabe, den Bauherrn, Planern, 
Architekten und ausführende Baubetriebe bei der Zusammenarbeit hin-
sichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in den 
verschiedenen Planungs- und Bauphasen zu beraten und zu unterstützen. 
Er muss durch sein Fachwissen dazu beitragen, den Bauablauf, das 
Bauvorhaben und die späteren Bauarbeiten zu jeder Zeit sicher zu 
gestalten.
 
Unsere zusätzlichen Erfahrungen im Umweltbereich kommen uns 
besonders auf Abrissbaustellen zugute.
 
Wir erarbeiten für Sie den Plan für den 
Arbeits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle 
(Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan).
Für die Sprengung vorbereitete ZuckersilosZuckersilos nach der Sprengung
Bilder: Abriss von Zuckersilos 

Consultingbüro Umwelt Bau Dr. Elzner & Partner

Tel.: 0 39 41 / 60 98 98
Fax: 0 39 41 / 60 09 93

Wenn Sie uns eine Mail schicken wollen, so geht dies unter Buero@cbub.de.

Mehr zur Lage unseres Büros.

< Zurück zur Umweltübersicht

< Zurück zur Übersicht Bau

<< Zurück