Wir stellen Ihnen für Ihre Baustelle den von V.S.G.K
geprüften und beim V.S.G.K. gelisteten Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Die Bauwirtschaft ist eine der wichtigsten Branchen der deutschen und
europäischen Wirtschaft. Sie hat aber leider die schlechteste Unfallbilanz.
Auf deutschen Baustellen ist die Unfallhäufigkeit mehr als doppelt so hoch
wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft. Die Gründe liegen ein-
deutig im Arbeitsplatz Baustelle, denn Baustellen unterscheiden sich von
den üblichen industriellen Arbeitsplätzen durch: - ständig sich ändernde Arbeitsplatzbedingungen durch häufigen
Ortswechsel des Arbeitsplatzes - risikoreiche Arbeiten. - zusätzliche, gegenseitige Gefährdungen durch eine Vielzahl
beteiligter Unternehmer und Subunternehmer An diesen Punkten setzt die Baustellenverordnung als nationale Um-
setzung der EG- Baustellenrichtlinie 92/57/EWG an. Gesetzliche
Grundlage der durch die Bundesregierung mit Zustimmung des
Bundesrates erlassenen Verordnung ist das Arbeitsschutzgesetz. Durch sicherheitsbewusste Koordination der Bauabläufe und
gemeinsame Sicherheitseinrichtungen sollen das Sicherheitsniveau
erhöht und die Unfallwahrscheinlichkeit gesenkt werden.
Zur Verbesserung der Anwendung der Baustellenverordnung und des
Arbeitsschutzgesetzes wurde im Jahr 2000 der Ausschuss für Sicher-
heit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB).
eingerichtet. Dieser konkretisierte die obigen Bestimmungen in den
Regeln zum Arbeiten auf Baustellen (RAB). Baustellenunfälle haben im Vergleich zu den Unfällen in anderen
Wirtschaftszweigen meist deutlich schwerere Folgen. Um Leben und
Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, muss mehr getan werden. Als Veranlasser eines Bauvorhabens tragen private und öffentliche
Bauherren die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben. Aus diesem Grunde sind Sie die Adressaten der Verordnung über
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (der Baustellen-
verordnung). Diese Verordnung hat das Ziel, Sicherheit und Gesund-
heitsschutz der Beschäftigten dort wesentlich zu verbessern. Dem dient u.a. die in § 3 enthaltene Pflicht des Bauherren, in
bestimmten Fällen einen oder mehrere Koordinatoren für Sicherheit
und Gesundheitsschutz zu bestellen.
Bild: Instandsetzungsarbeiten am Bergfried der Burg Falkenstein
Wann muss ein Koordinator bestellt werden ? Der Bauherr hat je nach Art und Umfang des Bauvorhabens eventuell
auch mehrere Koordinatoren zu bestellen, wenn damit zu rechnen ist,
dass auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig
werden (auch nacheinander). Die Größe des Bauvorhabens spielt
dabei keine Rolle. Auch das Vorhandensein von Subunternehmern,
d.h. Firmen, die Teilleistungen selbständig ausführen, bedeutet das
Vorhandensein mehrerer Arbeitgeber. Die Bestellung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die während der Planung der Ausführung des Bau-
vorhabens zu erfüllenden Aufgaben des Koordinators erledigt werden
können. Der Koordinator als Fachexperte hat die Aufgabe, den Bauherrn, Planern,
Architekten und ausführende Baubetriebe bei der Zusammenarbeit hin-
sichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in den
verschiedenen Planungs- und Bauphasen zu beraten und zu unterstützen.
Er muss durch sein Fachwissen dazu beitragen, den Bauablauf, das
Bauvorhaben und die späteren Bauarbeiten zu jeder Zeit sicher zu
gestalten.
Unsere zusätzlichen Erfahrungen im Umweltbereich kommen uns
besonders auf Abrissbaustellen zugute.
Wir erarbeiten für Sie den Plan für den
Arbeits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle
(Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan).
Bilder: Abriss von Zuckersilos
Consultingbüro Umwelt Bau Dr. Elzner & Partner
Tel.: 0 39 41 / 60 98 98
Fax: 0 39 41 / 60 09 93
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