In Rechtsstreitigkeiten zwischen
Bauherren und Bauunternehmen stellt sich oft die Frage, ob
der Bauunternehmer, der mit der Errichtung des Bauwerkes
beauftragt war, sich auch um die Verhältnisse des
Baugrundes kümmern muss. Aus dem BGB geht hervor, dass das
mit dem Baugrund verbundene Risiko vom Auftraggeber
(Besteller) zu tragen ist. Diese gesetzliche Wertung hat die
VOB übernommen und in §9, Nr. 5, Abs. 3 VOB/A präzisiert.
Da es sich um Vorarbeiten zur Planung und Ausschreibung
handelt, obliegt dem Auftraggeber (Bauherren) das Risiko
für die Boden- und Wasserverhältnisse. Einschlägige
Urteile bestätigen dies.
Der Bauherr ist somit gut beraten, vor
dem Erwerb eines Grundstückes entsprechende
Untersuchungen anzustreben. Ein Baugrundgutachten für ein
Eigenheim kostet im Allgemeinen, je nach Leistungsumfang, ab 500 €. Bei einem
Neubau dessen Wert sich im Allgemeinen auf mehrere
hunderttausend Euro beläuft, nur ein Bruchteil der
Bausumme. Jedoch bleibt zu beachten, dass an den meisten
Bereichen des Gebäudes Nacharbeiten, Reparaturen möglich
sind. Im Bereich des Baugrundes kann nur, wenn überhaupt,
mit sehr hohem Aufwand nachgebessert werden. Die Kosten für
diese Untersuchungen lassen sich ggf. zwischen Käufer und
Verkäufer teilen. Beide Parteien haben ein Interesse an
einem solchen Gutachten.
Im Nachfolgenden einige Schicksalsschläge
für Bauherren, die uns aus eigenen Erfahrungen bekannt sind:
Ein Bauherr möchte auf einem bereits erworbenem Grundstück ein Haus errichten. Im Rahmen der Baugrunduntersuchung stellt sich heraus, dass im Bereich des zukünftigen Gebäudes eine Grube mit Hausmüll verfüllt wurde, die im oberen Bereich mit Erdstoffen abgedeckt wurde. Er hatte das Grundstück bereits erworben. Die Fläche war nicht katastiert. Der „Müll“ musste entsorgt und der Baugrund bis zur Gründungstiefe wieder aufgebaut werden. Die Folgekosten waren nicht unerheblich.
Ein Bauherr lässt von der bauausführenden Fa. die Baugrube ausheben. Das Gebäude soll unterkellert werden. Am nächsten Morgen ist die Baugrube bis auf ca. 0,6m unter GOK (Geländeoberkante) mit Wasser gefüllt. Wasserhaltungsmaßnahmen waren nicht geplant. Die Baugrube musste trockengelegt werden. Zusätzliche aufgeweichte Bodenschichten mussten ausgekoffert werden. Der Bau verzögerte sich und die Folgekosten waren immens.
Ein Bauherr lässt von der bauausführenden Fa. die Baugrube ausheben. Das Gebäude soll nicht unterkellert werden. Nach dem Aushub der Baugrube kommen der bauausführenden Fa. Zweifel an der Tragfähigkeit der Gründungssohle. Die Prüfung des anstehenden Bodens ergab einen Gehalt an organischen Bestandteilen von über 10 % bis in eine Tiefe von über 6 m. Eine solche Bodenschicht ist unter normalen bautechnischen Bedingungen nicht zur Gründung geeignet.
Vermeiden Sie solche Komplikationen eine Baugrunduntersuchung ist schon ab ca. 500 € (ja nach Aufwand)
zu erstellen. Lassen Sie sich ein Angebot machen.