In Rechtsstreitigkeiten zwischen Bauherren und Bauunternehmen stellt sich oft die Frage, ob der Bauunternehmer, der mit der Errichtung des Bauwerkes beauftragt war, sich auch um die Verhältnisse des Baugrundes kümmern muss. Aus dem BGB geht hervor, dass das mit dem Baugrund verbundene Risiko vom Auftraggeber (Besteller) zu tragen ist. Diese gesetzliche Wertung hat die VOB übernommen und in §9, Nr. 5, Abs. 3 VOB/A präzisiert. Da es sich um Vorarbeiten zur Planung und Ausschreibung handelt, obliegt dem Auftraggeber (Bauherren) das Risiko für die Boden- und Wasserverhältnisse. Einschlägige Urteile bestätigen dies. 

Der Bauherr ist somit gut beraten, vor dem Erwerb eines Grundstückes entsprechende Untersuchungen anzustreben. Ein Baugrundgutachten für ein Eigenheim kostet im Allgemeinen, je nach Leistungsumfang, ab 500 €. Bei einem Neubau dessen Wert sich im Allgemeinen auf mehrere hunderttausend Euro beläuft, nur ein Bruchteil der Bausumme. Jedoch bleibt zu beachten, dass an den meisten Bereichen des Gebäudes Nacharbeiten, Reparaturen möglich sind. Im Bereich des Baugrundes kann nur, wenn überhaupt, mit sehr hohem Aufwand nachgebessert werden. Die Kosten für diese Untersuchungen lassen sich ggf. zwischen Käufer und Verkäufer teilen. Beide Parteien haben ein Interesse an einem solchen Gutachten. 

Im Nachfolgenden einige Schicksalsschläge für Bauherren, die uns aus eigenen Erfahrungen bekannt sind: 

Ein Bauherr möchte auf einem bereits erworbenem Grundstück ein Haus errichten. Im Rahmen der Baugrunduntersuchung stellt sich heraus, dass im Bereich des zukünftigen Gebäudes eine Grube mit Hausmüll verfüllt wurde, die im oberen Bereich mit Erdstoffen abgedeckt wurde. Er hatte das Grundstück bereits erworben. Die Fläche war nicht katastiert. Der „Müll“ musste entsorgt und der Baugrund bis zur Gründungstiefe wieder aufgebaut werden. Die Folgekosten waren nicht unerheblich.

 

Ein Bauherr lässt von der bauausführenden Fa. die Baugrube ausheben. Das Gebäude soll unterkellert werden. Am nächsten Morgen ist die Baugrube bis auf ca. 0,6m unter GOK (Geländeoberkante) mit Wasser gefüllt. Wasserhaltungsmaßnahmen waren nicht geplant. Die Baugrube musste trockengelegt werden. Zusätzliche aufgeweichte Bodenschichten mussten ausgekoffert werden. Der Bau verzögerte sich und die Folgekosten waren immens.

 

Ein Bauherr lässt von der bauausführenden Fa. die Baugrube ausheben. Das Gebäude soll nicht unterkellert werden. Nach dem Aushub der Baugrube kommen der bauausführenden Fa. Zweifel an der Tragfähigkeit der Gründungssohle. Die Prüfung des anstehenden Bodens ergab einen Gehalt an organischen Bestandteilen von über 10 % bis in eine Tiefe von über 6 m. Eine solche Bodenschicht ist unter normalen bautechnischen Bedingungen nicht zur Gründung geeignet.

 

 

Vermeiden Sie solche Komplikationen eine Baugrunduntersuchung ist schon ab ca. 500 € (ja nach Aufwand)

zu erstellen. Lassen Sie sich ein Angebot machen.

 

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